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   BGH, 27.06.1972 - 1 StR 230/72   

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https://dejure.org/1972,5126
BGH, 27.06.1972 - 1 StR 230/72 (https://dejure.org/1972,5126)
BGH, Entscheidung vom 27.06.1972 - 1 StR 230/72 (https://dejure.org/1972,5126)
BGH, Entscheidung vom 27. Juni 1972 - 1 StR 230/72 (https://dejure.org/1972,5126)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Strafausschließender freiwilliger Rücktritt von der Verabredung einer Straftat - Voraussetzungen für die Annahme eines ernsthaften und freiwilligen Bemühens

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.04.1955 - 4 StR 16/55

    gutes Zureden des Opfers - § 177 StGB, § 24 StGB, 'Aufgabe', Rücktrittsmotiv

    Auszug aus BGH, 27.06.1972 - 1 StR 230/72
    Er darf weder durch eine äußere Zwangslage noch durch seelischen Druck an der Tatausführung gehindert worden sein (BGHSt 7, 296; 21, 216 [BGH 09.03.1967 - 5 StR 38/67]zu § 46 StGB).
  • BGH, 18.01.1956 - 3 ARs 98/55
    Auszug aus BGH, 27.06.1972 - 1 StR 230/72
    Innere Hemmungen hindern die Annahme der Freiwilligkeit nicht, wenn sie bewirken, daß sich die besseren seelischen Regungen durchsetzen (RGSt 47, 79; BGHSt 9, 53 zu § 46 StGB).
  • BGH, 19.01.1960 - 1 StR 624/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 27.06.1972 - 1 StR 230/72
    Voraussetzung ist, daß er Herr seiner Entschlüsse bleibt und kraft dessen den ihm noch erreichbar erscheinenden strafrechtlichen Erfolg nicht mehr verwirklichen will (BGH, Urteil vom 19. Januar 1960 - 1 StR 624/59 zu § 46 StGB).
  • BGH, 04.01.1961 - 2 StR 534/60

    Anstiftung zu einer bestimmten Tat als Voraussetzung für eine Verurteilung aus §

    Auszug aus BGH, 27.06.1972 - 1 StR 230/72
    Die Tat war hinreichend bestimmt (vgl. BGHSt 15, 276).
  • BGH, 09.03.1967 - 5 StR 38/67

    Rücktritt vom versuchten Mord - Emotionaler Zwang als Hindernis

    Auszug aus BGH, 27.06.1972 - 1 StR 230/72
    Er darf weder durch eine äußere Zwangslage noch durch seelischen Druck an der Tatausführung gehindert worden sein (BGHSt 7, 296; 21, 216 [BGH 09.03.1967 - 5 StR 38/67]zu § 46 StGB).
  • BGH, 16.05.1973 - 2 StR 269/72

    Positives Tätigwerden des Zurücktretenden zur Verhinderung der Tat - Möglichkeit

    Zwar ist der Staatsanwaltschaft zuzugeben, daß grundsätzlich bloßes Untätigbleiben nicht genügt, um sich nach § 49 a Abs. 4 StGB Straffreiheit zu verdienen, sondern positives Tätigwerden zur Verhinderung der Tat gefordert werden muß (BGH, GA 1965, S. 283; BGH, Urteil vom 8. Mai 1957 - 2 StR 166/57; BGH, Urteil vom 27. Juni 1972 - 1 StR 230/72).

    Ist die Durchführung der geplanten Tat ohne den zugesagten Tatbeitrag des Zurücktretenden nicht möglich oder kann der Reuige sicher davon ausgehen , die Tat werde ohne seine Mitwirkung nicht ausgeführt werden, so hat er dadurch, daß er seinen Tatbeitrag nicht erbringt, sich also passiv verhält, das aus seiner Sicht Erforderliche getan, um die Straftat zu verhindern (BGH, GA 1965, S. 283; BGH Urteil vom 8. Mai 1957 - 2 StR 166/57 - BGH, Urteil vom 27. Juni 1972 - 1 StR 230/72 - BGHSt 4, 200, 201; vgl. auch BGHSt 18, 160, 161).

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